mitgliedschaft
Am 31. Dezember 2024 hatte der Verein 298 Mitglieder, darunter 35 juristische Personen.
Hier finden Sie Informationen für unsere Mitglieder
Das sind Ihre Vorteile als Mitglied bei uns:
Student
Wissenschaftler
Mitarbeiter Versicherungswirtschaft
Unternehmen
Student
Ihre Vorteile als Student auf einen Blick:
- Zugang zu Stellen- und Bildungsangeboten
- Zuschüsse zu Ausflügen und Exkursionen mit versicherungswissenschaftlichem Bezug*
- Nutzung der Fachbibliothek des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft zu Vorzugskonditionen
- Informative Mitgliederinformationen, auch als E-Mail
Und: Der Studentenbeitrag (mindestens 15,- Euro im Jahr) ist steuerlich absetzbar.
Außerdem leisten Sie natürlich einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der versicherungsbezogenen Bildungsmöglichkeiten in Berlin. Mit Beiträgen für die Rubrik „Aktuelles“ auf unserer Homepage können Sie sich aktiv am Vereinsgeschehen beteiligen und auf sich aufmerksam machen.
Darum: WERDEN SIE MITGLIED!
*Über die satzungsgemäße Verwendung der Mittel, insbesondere die Bewilligung von Fördermitteln entscheidet der Vorstand auf Antrag. Ein Rechtsanspruch auf derartige Leistungen besteht nicht.
Bitte schreiben Sie uns eine Mail an info@versnetzb.de, wenn Sie interessiert sind an einer Mitgliedschaft.
Weitere Formulare:
Wissenschaftler
Ihre Vorteile als Wissenschaftler auf einen Blick:
- Zuschüsse zu Ausflügen und Exkursionen mit versicherungswissenschaftlichem Bezug*
- Nutzung der Fachbibliothek des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft zu Vorzugskonditionen
- Informative Mitgliederinformationen, auch als E-Mail
- Besuch und aktive Teilnahme an den Versicherungswissenschaftlichen Fachgesprächen
- Zugang zu Projekt- und Forschungsaufträgen der Mitgliedsunternehmen
- Finanzielle Förderung von Veröffentlichungen*
Und: Der Beitrag (mindestens 50,- Euro im Jahr) ist steuerlich absetzbar.
Außerdem leisten Sie natürlich einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der versicherungsbezogenen Bildungsmöglichkeiten in Berlin. Mit Beiträgen für die Rubrik „Aktuelles“ auf unserer Homepage können Sie sich aktiv am Vereinsgeschehen beteiligen und auf sich aufmerksam machen.
Darum: WERDEN SIE MITGLIED!
*Über die satzungsgemäße Verwendung der Mittel, insbesondere die Bewilligung von Fördermitteln entscheidet der Vorstand auf Antrag. Ein Rechtsanspruch auf derartige Leistungen besteht nicht.
Bitte schreiben Sie uns eine Mail an info@versnetzb.de, wenn Sie interessiert sind an einer Mitgliedschaft.
Weitere Formulare:
Mitarbeiter Versicherungswirtschaft
Ihre Vorteile als Mitarbeiter der Versicherungswirtschaft auf einen Blick:
- Zugang zu Stellen- und Bildungsangeboten
- Nutzung der Fachbibliothek des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft zu Vorzugskonditionen
- Informative Mitgliederinformationen, auch als E-Mail
- Bevorzugte Einladung zu den Versicherungswissenschaftlichen Fachgesprächen und der Öffentlichen Veranstaltung
Und: Der Beitrag (mindestens 50,- Euro im Jahr) ist steuerlich absetzbar.
Außerdem leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der versicherungsbezogenen Bildungsmöglichkeiten in Berlin. Mit Beiträgen für die Rubrik „Aktuelles“ auf unserer Homepage können Sie sich aktiv am Vereinsgeschehen beteiligen und auf sich aufmerksam machen.
Darum: WERDEN SIE MITGLIED!
Bitte schreiben Sie uns eine Mail an info@versnetzb.de, wenn Sie interessiert sind an einer Mitgliedschaft.
Weitere Formulare:
Unternehmen
Ihre Vorteile als Unternehmen auf einen Blick:
- Möglichkeit, Projekte und Forschungsaufträge an Berliner Universitäten zu vergeben
- Möglichkeit, Job- und Praktikumsangebote zu veröffentlichen
- Möglichkeit, unser Werkstudierendenportal für Stellenausschreibungen zu nutzen
- Möglichkeit, Ihr Unternehmen mit der Homepage www.versicherungswissenschaft-berlin.de zu verlinken
- Nutzung der Fachbibliothek des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft zu Vorzugskonditionen
- Informative Mitgliederinformationen, auch als E-Mail
- Besuch und aktive Teilnahme Ihrer Mitarbeiter an den Versicherungswissenschaftlichen Fachgesprächen
Und: Der Beitrag (mindestens 900,- Euro im Jahr) ist steuerlich absetzbar.
Außerdem leisten Sie natürlich einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der versicherungsbezogenen Bildungsmöglichkeiten in Berlin. Das hilft, qualifizierten Nachwuchs zu sichern. Mit Beiträgen für die Rubrik „Aktuelles“ auf unserer Homepage können Sie sich außerdem aktiv am Vereinsgeschehen beteiligen und auf sich aufmerksam machen.
Darum: WERDEN SIE MITGLIED!
Bitte schreiben Sie uns eine Mail an info@versnetzb.de, wenn Sie interessiert sind an einer Mitgliedschaft.
Weitere Formulare:
Informationen für unsere Mitglieder
Satzung
Grundinformation
Beitragsordnung
Beitrittserklärung
Satzung
§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Anrede
Der Name des Vereins ist „Verein zur Förderung der Versicherungswissenschaft in Berlin“ mit dem Zusatz e.V. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Berlin-Charlottenburg eingetragen. Der Sitz des Vereins ist Berlin. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die in dieser Satzung verwendeten, personenbezogenen Formulierungen sind geschlechtsneutral (männlich, weiblich, divers) zu verstehen.
§2 Zweck des Vereins
Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Versicherungswissenschaft, insbesondere die Unterstützung der versicherungswissenschaftlichen Forschung und Lehre, sowie der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Berliner Hochschulen. Er soll zu einer Vertiefung der Beziehungen zwischen Wissenschaft und Praxis beitragen.
Die Förderung erfolgt insbesondere durch die Bereitstellung von Mitteln für die Durchführung von und die Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen und Exkursionen, für die Herausgabe wissenschaftlicher Veröffentlichungen und den Erwerb von Fachliteratur und von sächlichen Mitteln sowie für spezielle Forschungsvorhaben der Versicherungswissenschaft einschließlich gemeinsamer Vorhaben.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
§3 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die bereit sind, die Versicherungswissenschaft zu fördern.
Die Mitgliedschaft wird durch Antrag in Textform an den Vorstand des Vereins erworben. Der Antrag gilt als angenommen, wenn er nicht innerhalb von 4 Wochen abgelehnt wird. Die Ablehnung bedarf keiner Begründung.
Die Mitgliedschaft endet zum Schluss des laufenden Geschäftsjahres durch Kündigung, die ein Vierteljahr vor Ablauf des Geschäftsjahres in Textform an den Vorstand gerichtet sein muss.
Die Mitgliedschaft erlischt sofort bei juristischen Personen durch Verlust ihrer Rechtsfähigkeit, bei Einzelmitgliedern durch Tod und generell durch den Ausschluss, den der Vorstand bei Beitragsverzug trotz zweimaliger Aufforderung in Textform und in anderen schwerwiegenden Fällen aussprechen kann. Vor der Beschlussfassung über den Ausschluss ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die den Zielen des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins erhalten die Mitglieder keinerlei Zuwendungen aus dem Vermögen des Vereins.
Der Vorstand des Vereins kann auf Vorschlag von Mitgliedern oder aus eigener Initiative Personen, die sich besonders um den Zweck des Vereins verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen.
§4 Organe
Organe des Vereins sind
- die Mitgliederversammlung,
- der Vorstand,
- der Fachausschuss.
§5 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung
- wählt den Vorstand auf die Dauer von 2 Jahren, sie kann aus wichtigen Gründen den gesamten Vorstand oder einzelne Mitglieder vorzeitig abberufen.
- wählt die Mitglieder des Fachausschusses,
- nimmt den Bericht des Vorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr entgegen,
- wählt einen Rechnungsprüfer, der vor dem Beschluss über die Entlastung zu hören ist.
Die ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal jährlich durch den Vorstand in Textform mit Zusendung einer Tagesordnung mit einer 3-Wochen-Frist einzuberufen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand in Textform einberufen werden, wenn er das für erforderlich hält oder wenn mindestens 1/3 der Mitglieder das schriftlich verlangt.
Die Mitgliederversammlung kann auch im Wege der elektronischen Kommunikation (z.B. per Telefon oder Videokonferenz) oder in einer gemischten Versammlung aus Präsenz und elektronischer Kommunikation durchgeführt werden. Ob die Mitgliederversammlung in Präsenz oder im Wege der elektronischen Kommunikation oder in einer gemischten Versammlung aus Präsenz und Videokonferenz/Telefon durchgeführt wird, entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 5 Mitglieder erschienen sind. Ein Mitglied kann sich aufgrund schriftlich erteilter Vollmacht von einem anderen Vereinsmitglied vertreten lassen. Die schriftlichen Vollmachten sind dem Schriftführer zu übergeben.
Beschlüsse, durch welche die Satzung geändert werden soll oder Beschlüsse über die Auflösung des Vereins bedürfen der Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder. Diese Beschlüsse müssen in der Tagesordnung angekündigt sein.
Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende des Vorstandes, im Falle der Verhinderung sein Stellvertreter.
Über jede Mitgliederversammlung wird ein Protokoll angefertigt, das vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, einem Fachvertreter für Versicherungswissenschaft aus den Berliner Hochschulen und bis zu drei Beisitzern. Der Vertreter der Versicherungswissenschaft wechselt mit jeder Wahlperiode. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt; er bleibt jedoch bis zu einer Neuwahl des Vorstandes im Amt. Der Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins, beruft die Mitgliederversammlungen ein, führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus und verwaltet das Vermögen des Vereins.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende, oder durch den Vorsitzenden allein vertreten.
Der Vorstand ist verpflichtet, die Zahlungsvorgänge nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzuzeichnen und bis jeweils 28. Februar des dem Geschäftsjahr folgenden Jahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der der Mitgliederversammlung vorzulegen ist.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Der Vorstand kann Beschlüsse neben der Beschlussfassung in Präsenz auch schriftlich, telefonisch, per Telefax, per E-Mail, in einer Videokonferenz oder in einer gemischten Sitzung aus Präsenz und Videokonferenz/Telefon fassen. Über das Verfahren entscheidet der Vorsitzende.
§7 Fachausschuss
Der Fachausschuss besteht aus 6 – 15 Persönlichkeiten der Versicherungspraxis und der Versicherungswissenschaft. Er unterstützt den Vorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben.
Der Fachausschuss wird von der Mitgliederversammlung gewählt und vom Vorsitzenden je nach Bedarf mindestens einmal jährlich einberufen.
§8 Finanzierung
Der Verein finanziert sich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Mitgliedsbeiträge werden erhoben für natürliche und juristische Personen. Einzelheiten zur Höhe, zur Fälligkeit, die Art und Weise der Zahlung (zum Beispiel Lastschriftverfahren) und zusätzliche Gebühren bei Zahlungsverzug oder Verwendung eines anderen als des beschlossenen Zahlungsverfahrens regelt eine Beitragsordnung, die von dem Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Sie wird den Mitgliedern auf der Webseite des Vereins bekanntgegeben.
Der Vorstand stellt jährlich einen Haushaltsplan über die Verwendung der Mittel auf.
Der Verwaltungsaufwand wird so gering wie möglich gehalten. Die Organe des Vereins arbeiten ehrenamtlich.
Der Rechnungsabschluss für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr wird durch einen von der Mitgliederversammlung bestimmten Rechnungsprüfer geprüft. Der Verein haftet mit seinem Vermögen. Die Mitglieder haften nicht für Ansprüche gegen den Verein.
§9 Auflösung des Vereins
Der Verein kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Der Vorstand bleibt für die Abwicklung der Geschäfte verantwortlich.
Im Falle der Auflösung des Vereins oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das vorhandene Vermögen an die Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Grundinformation
Zielsetzungen und Mitwirkung
Die Versicherungswissenschaft kann auf eine lange Tradition in Berlin zurückblicken. Namen und Persönlichkeiten wie Alfred Manes, Otto Hagen, Paul Moldenhauer, Walter Rohrbeck und Paul Riebesell haben zum herausragenden Ruf der Versicherungswissenschaft bis zum zweiten Weltkrieg beigetragen. Eine weit blickende Tat war im Jahre 1899 die Gründung des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft in Berlin, dessen Ausgestaltung, Organisation und wissenschaftlicher Einfluss untrennbar mit der Person von Alfred Manes verknüpft sind.
Der 1992 gegründete Verein zur Förderung der Versicherungswissenschaft in Berlin versteht sich als wesentliche institutionelle Basis zur Unterstützung einer mehrdimensionalen Kooperation:
- Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen Versicherungswirtschaft, Versicherungswissenschaft, Aufsicht und Rechtsprechung
- Bündelung der personellen Kapazitäten an den Berliner Hochschulen in Forschung und Lehre
- interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen
An den Berliner Hochschulen ist die Versicherungswissenschaft etabliert; die Versicherungsbetriebslehre an der Humboldt-Universität und der Hochschule für Wirtschaft und Recht, das Versicherungsrecht an der Freien Universität, der Humboldt-Universität und an der Technischen Universität, die zudem die ingenieur- und naturwissenschaftliche Basis für die Ausbildung von Wirtschaftsingenieuren und Wirtschaftsinformatikern sowie Finanzwissenschaft und Gesundheitsökonomie bietet; Versicherungs- und Finanzmathematik an der Humboldt-, der Technischen Universität und der Beuth-Hochschule. Es gilt dieses Potential zu erhalten, effizient einzusetzen und auszustatten sowie möglichst auszubauen. Dazu will der Förderverein wirksam beitragen.
Die personellen Ressourcen der Hochschulen in Berlin bieten hier die Chance für den Ausbau der Versicherungswissenschaft. Der Förderverein kann und will hier Zeichen setzen. Er beweist mit seiner geistigen und materiellen Unterstützung, dass ein Wirtschaftszweig sich der Wechselwirkungen zwischen den Aufgaben der Wissenschaft und denen der Praxis bewusst ist und seine Verantwortung trägt.
Die Erfahrungen aus anderen Universitäten, z. B. Hamburg, Köln und München, mit Instituten versicherungswissenschaftlicher Ausrichtung und den dort wirkenden Fördervereinen belegen, dass auch die Versicherungspraxis bei der Lösung ihrer Gegenwarts- und Zukunftsprobleme von der Zusammenarbeit mit der Versicherungswissenschaft Vorteile hat.
Berlin bietet die hervorragende Gelegenheit, Verbindungen mit den Ländern im östlichen Europa zu begründen, zu pflegen und zu verstärken, in denen sich die Versicherungswirtschaft und die Versicherungswissenschaft in einem völlig veränderten wirtschaftlichen Umfeld entwickeln.
Auszug aus unserer „Aktivitäten-Bilanz“
- Finanzielle Förderung der versicherungswissenschaftlichen Fachbereiche (Anschaffung von Büchern, Schriften, Fachzeitschriften, technischer Einrichtungen, Druckkostenzuschüsse für Dissertationen, Teilnahme an nationalen und internationalen Tagungen / Exkursionen)
- Berliner Kommentar zum VVG
- Herausgabe der „Berliner Reihe“
- Versicherungswissenschaftliche Fachgespräche
- Öffentliche Veranstaltung, jährlich
- Berliner Preis für Versicherungswissenschaft, Verleihung zweijährig
Alle interessierten Personen, Unternehmen und Gruppierungen sind herzlich eingeladen, sich an unseren Diskussionen und Aktionen zu beteiligen. Wir freuen uns schon auf ihre Anregungen und Beiträge.
Sie können durch Ihren Beitritt zum Förderverein helfen, die Arbeit auf eine noch breitere Grundlage zu stellen und die Beziehungen zwischen Theorie und Praxis zu vertiefen.
Beitragsordnung
Verein zur Förderung der Versicherungswissenschaft in Berlin e.V.
§ 1 Allgemeines
1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie wird auf Grund § 8 Abs. 1 der Satzung vom Vorstand mit Mehrheit beschlossen. Die Höhe der Beiträge ist durch die Mitgliederversammlung vom 28. November 2016 festgesetzt worden. Beschlüsse über die Änderungen der Beiträge sind der Mitgliederversammlung vorbehalten.
Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten nach Veröffentlichung auf der Webseite des Vereins ab Beginn des auf die Veröffentlichung folgenden Jahres.
2. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit
1. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des jeweiligen Jahres erhoben.
2. Die Beitragszahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug. Die Mitglieder erteilen dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung.
§ 3 Beiträge
Die Mitglieder legen ihre Beiträge in Selbsteinschätzung fest. Die Mitgliedsbeiträge betragen bei natürlichen Personen mindestens 50 € (Ausnahme: Studenten 15 €) und bei juristischen Personen 900 €.
Freiwillige höhere Beiträge durch die Mitglieder nach Selbsteinschätzung sind möglich. Die Selbsteinschätzung ist auch für das folgende Geschäftsjahr verbindlich, wenn das Mitglied nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres eine neue Selbsteinschätzung vornimmt und diese dem Vorstand schriftlich mitteilt.
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
1. Ermäßigte Beitragsformen müssen unter Vorlage entsprechender Unterlagen beantragt werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
2. Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen.
3. Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum 31. Januar eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
4. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5 Euro pro Mahnung erhoben. Bei Lastschriftrückgaben wird eine Gebühr von 5 Euro sowie die Kosten der Bank berechnet.
§ 4 Vereinskonto
Soweit die Zahlung nicht per Lastschrifteinzug erfolgt, soll diese nur auf das folgende Konto erfolgen:
HypoVereinsbank, BLZ 10020890, Konto 0609694955, IBAN DE41100208900609694955, BIC HYVEDEMM488.
Berlin, den 22.12.2016
Der Vorstand